Patricia
Seum
Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Nordendstraße
9
60318
Frankfurt
Telefon:
069 / 603 29 750
Telefax:
069 / 603 29 751
Email:
post@p-seum.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß
§ 27 a
Umsatzsteuergesetz: 013 869 35343
Mitglied
der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, in der
Bundesrepublik Deutschland zur Rechtsanwaltschaft
zugelassen und berechtigt, die Berufsbezeichnung
„Rechtsanwältin” zu führen.
Berufshaftpflichtversicherung:
R+V Allgemeine Versicherungs AG
Voltastraße 84
60486 Frankfurt
Versicherungs-Nr. 406 25 449433270
für alle europaweiten Verfahren
Zuständige
Aufsichtsbehörde
nach § 6 Nr. 3 und Kammer nach § 6 Nr. 5 TDG ist die
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage
36, 60322 Frankfurt am Main.
Die Angaben nach § 6 Nr. 5 TDG, insbesondere die
berufsrechtlichen Regelungen (BRAO, RVG und BORA) können
auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer
(www.brak.de/seiten/06.php#tdg) angesehen
werden.
Insbesondere finden folgende berufsrechtliche Regelungen
Anwendung:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) |
|
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) |
|
Fachanwaltsordnung (FAO) |
|
Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
(BRAGO) |
|
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) |
|
Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen
Union |
|
Wollen Sie nur eine unverbindliche
Gefälligkeitsäußerung, so wird hierfür nach § 675
Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) n i c h t
gehaftet. Legen Sie Wert auf die
Verbindlichkeit des anwaltlichen Rates, um sich
bei Ihrer Entscheidung danach richten zu können, so müssen
Sie - verständlicherweise - dafür auch nach
dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bezahlen, da
die Haftungskosten durch eine
kostenintensive Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt
werden muss.Gerne
Informiere ich Sie im Vorfeld über die zu erwartenden
Kosten einer anwaltlichen Beratung.